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|  | Zulassung zu den Masterstudiengängen |  | | | Zulassung zu den Masterstudiengängen der Universitäten Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität werden zu universitären Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung in der Regel ohne zusätzliche Bedingungen zugelassen. Fachliche Voraussetzungen und gegebenenfalls spezifische Zulassungsbedingungen werden von der Zielsetzung des betreffenden Masterstudiums her definiert. Die Festlegung der Zulassungsbedingungen für andere Fachrichtungen und im Ausland erworbener Bachelor-Abschlüsse liegt in der Kompetenz der einzelnen universitären Hochschulen.
Für die Überprüfung der Äquivalenz von Bachelordiplomen, die an anderen universitären Hochschulen erworben worden sind, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Im Einzelfall wird meist "sur Dossier" entschieden, d.h., es kommt darauf an, welche Inhalte studiert und wofür die Kreditpunkte erworben worden sind.
Die Universitäten können den Abschluss eines Masterstudiums vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben worden sind.
Für die Zulassung zu spezialisierten Masterstudiengängen können die Universitäten zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen.
Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen Universität und Fachhochschule Der direkte Übertritt von einem Bachelor-Studium an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in ein Masterstudium an einer Universität soll ebenso möglich sein wie ein Übertritt in die andere Richtung. Die Rektorenkonferenzen der Universitäten (CRUS), der Fachhochschulen (KFH) und der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) haben eine Vereinbarung abgeschlossen, welche die Grundsätze festhält und auch die Modalitäten regelt. Die so genannte Konkordanzliste verzeichnet gut 40 bereits bestehende Übertrittsmöglichkeiten.
Auf der Website der CRUS sind die entsprechenden Dokumente zu finden:
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