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|  | Berufsprüfungen |  | | | Abschluss mit eidgenössischem Fachausweis Wer eine Berufsprüfung (BP) erfolgreich abgelegt hat, erhält einen eidgenössischen Fachausweis (z. B. als "Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen" oder als "Marketingplaner/-in" usw.). Mit der Berufsprüfung qualifizieren Sie sich für Stellen, bei denen vertiefte Fachkenntnisse und/oder Führungsqualitäten verlangt werden. Berufsleuten mit eidgenössischem Fachausweis werden auch grössere Aufgabenbereiche übergeben und die Ausbildung von Lehrlingen anvertraut.
Voraussetzungen Damit Sie eine Berufsprüfung absolvieren können, müssen Sie meistens bestimmte Berufslehren abgeschlossen und eine gewisse Zeit in dem Beruf gearbeitet haben. Vorbereitungskurse sind für die Zulassung zur Prüfung in der Regel nicht vorgeschrieben, in der Praxis jedoch unumgänglich. Die (meist berufsbegleitenden) Kurse werden von Berufs- und Fachschulen sowie von Berufsverbänden angeboten.
In Reglementen sind die verschiedenen Zulassungsbedingungen festgehalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI im Berufsverzeichnis und bei den zuständigen Berufsverbänden und Schulungsorganisationen.
Es gibt Berufsprüfungen, die keine festgelegten Berufslehren voraussetzen. In diesen Fällen gilt eine abgeschlossene Berufslehre und eine Anzahl Jahre Praxis im angestrebten Berufsfeld als Voraussetzung. Die Vorbereitungskurse können zunehmend in Modulen mit Teilabschlüssen absolviert werden. Für eidgenössische Fachausweise, die im Baukastensystem erworben werden können, wird der Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse verlangt.
Angaben zu den Berufsprüfungen (BP) finden Sie unter Berufsfunktionen und Weiterbildungsberufe.
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