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|  | Finanzierung der Weiterbildung |  | | | Unterstützung bei der Finanzierung Zu den eigentlichen Ausgaben für die Weiterbildung (Gebühren, Material usw.) kann sich in gewissen Fällen noch ein Verdienstausfall (bedingt durch ein reduziertes Arbeitspensum) gesellen. Es ist darum ratsam, die Frage der Finanzierung frühzeitig zu klären und das Budget zu aktualisieren, bevor Sie sich definitiv für eine Weiterbildung entscheiden.
Die öffentliche Hand unterstützt die Initiative von Weiterbildungswilligen und fördert sie indirekt (Steuervergünstigungen, Subventionen an Schulen) und – je nach persönlicher Vermögenslage – auch direkt über Darlehen und Stipendien. Die Stipendienvergabe erfolgt je nach Kanton nach verschiedenen Systemen: Es gibt das Punktesystem, bei dem Bonuspunkte (z. B. schwache finanzielle Lage) und Maluspunkte (z. B. Vermögen) gegenübergestellt werden. Ein anderes System zielt darauf ab, den Fehlbetrag zwischen Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten im Vergleich zum Einkommen zu decken. Es kommen auch Mischformen vor. Grundsätzlich muss sich die angestrebte Ausbildung logisch in die berufliche Laufbahn einfügen und zu einem anerkannten Abschluss führen.
Kantonale Stipendienstellen In der Schweiz sind die Kantone für das Stipendienwesen zuständig, d.h. sie entscheiden gestützt auf ihr jeweiliges Stipendienrecht, wer unter welchen Bedingungen Darlehen und/oder Stipendien erhält. Die Amtsstelle, die sich mit Ausbildungsbeiträgen beschäftigt, gehört in der Regel zur kantonalen Erziehungs- oder Bildungsdirektion. Dort sind meist auch die Berufs- und Studienberatungsstellen angesiedelt, die Sie ebenfalls über Finanzierungshilfen informieren können.
Zuständig für Ihr Gesuch ist Ihr Wohnkanton. Kontaktieren Sie die Stipendienstelle Ihres Wohnkantons, um Ihre Unterstützungsberechtigung abzuklären. Alle Stipendienstellen sind auch im Internet präsent. Dort erfahren Sie unter anderem, wo und wie Sie ein Gesuch einreichen müssen. Klicken Sie auf Ihren Kanton, um die entsprechenden Seiten aufzurufen. Bitte beachten Sie dort auch allfällige Hinweise auf nicht staatliche Finanzquellen: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH.
Übersichtsinformationen zur Stipendienvergabe und eine Liste mit den Adressen der kantonalen Stipendienstellen finden Sie auf der Website www.ausbildungsbeitraege.ch.
Nicht-staatliche Finanzquellen Nebst Stipendien, die von der öffentlichen Hand ausbezahlt werden, gibt es zahlreiche private Stiftungen und Fonds, die Gelder für bestimmte Zwecke und Personengruppen zur Verfügung stellen. Gemeinnützige Stiftungen, die aufgrund ihres gesamtschweizerischen oder internationalen Charakters unter Bundesaufsicht stehen, werden im Eidgenössischen Stiftungsverzeichnis ( > Stiftungsverzeichnis) publiziert; der Eintrag ins Verzeichnis ist freiwillig, die Liste ist deshalb nicht vollständig. Neben den rund 2000 Stiftungen unter Bundesaufsicht gibt es noch einige tausend gemeinnützige Stiftungen, die unter der Aufsicht der Kantone bzw. der Gemeinden stehen. Die wichtigsten Institutionen, die der Bildungsförderung verpflichtet sind, sind auch den kantonalen Stipendienstellen bekannt.
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