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Lehrabschluss nachholen

"Ich bin 19 Jahre alt und habe nach der obligatorischen Schule keine Lehre gemacht, sondern direkt zu arbeiten begonnen. Zur Zeit arbeite ich in einem Restaurant. Nun möchte ich doch noch eine Lehre machen. Geht das auch berufsbegleitend, oder gibt es eine Möglichkeit, in der Lehre mehr zu verdienen als der normale Lehrlingslohn?"
Berufswahl, Weiterbildung und Laufbahn / 19.10.2010
 
Grundsätzlich kann eine Lehre nur im Vollzeit-Modus absolviert werden. In der Lehre erhalten Sie normalerweise eine Lehrlingsentschädigung, die für den Lehrbetrieb aber grundsätzlich nicht obligatorisch ist! Ob Ihnen der künftige Lehrbetrieb mehr Lehrlingslohn auszahlt, liegt alleine im Ermessen und der Entscheidung des Lehrbetriebs.

Falls Sie schon eine mehrjährige Erfahrung z.B. im Detailhandel nachweisen können, besteht auch die Möglichkeit, über die Nachholbildung das EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, offizieller Abschluss der Lehre) zu erlangen, ohne das Sie einen
Lehrvertrag eingehen müssen:
  • Der Artikel 32 regelt das Verfahren für die Nachholbildung (Sie absolvieren die Lehrabschlussprüfungen - heute Qualifikationsverfahren genannt, indem Sie sich individuell darauf vorbereiten)
  • Der Artikel 31 regelt das Validierungsverfahren (Sie können Ihre Erfahrungen und Ausbildungen im Hinblick auf einen Beruf anerkennen lassen und müssen dann in den Bereichen, die nicht anerkannt worden sind, eine ergänzende Bildung absolvieren).
Weitere Informationen zur Nachholbildung oder zur Validierung von Bildungsleistungen erhalten Sie auf www.berufsberatung.ch/dyn/1454.aspx

Erkundigen Sie sich auch beim Eingangsportal der Berufsberatung in Ihrer Region.

Für weitere Informationen oder eine Beratung wenden Sie sich bitte an die Berufs-, Studien-, Laufbahnberatungsstelle in Ihrer Region. Die Adresse finden Sie unter: www.adressen.sdbb.ch.
 
Fachteam berufsberatung.ch
 
 
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