Architektinnen und Architekten entwerfen Bauwerke. Sie erarbeiten Pläne für Neubauten oder für den Um- oder Ausbau bestehender Gebäude und überwachen die Ausführung der Bauarbeiten. Anstellungen finden sie in Architekturbüros, in Planungsbüros, bei Baudepartementen der öffentlichen Hand, aber auch bei der Denkmalpflege oder in der Immobilienverwaltung.
Zwischen Kreativität und Sachzwängen
Architektinnen und Architekten planen und erschaffen unterschiedlichste Bauwerke – von Einfamilienhäusern über Bürogebäude, Schulhäuser, Hotels und Kaufhäuser bis zu Bahnhöfen oder Kulturhäusern. Der Beruf hat eine kreative Seite und wird gleichzeitig durch viele Normen und Interessen eingeschränkt. Im kreativen Teil der Alltagspraxis entwerfen Architektinnen neue Bauwerke oder verändern bestehende, sie sind aber auch mit Routinearbeit, mit Termindruck und Kostenplanung, mit Bauzonenordnungen und anderen Sachzwängen konfrontiert. Baugesetze und -vorschriften, die Höhe von Baukrediten, aber auch das gegebene Baugelände, technische Einschränkungen und die Eigenschaften der Baumaterialien setzen der gestalterischen Freiheit Grenzen.
Die Architektur des Bauwerks muss räumlich und organisatorisch geeignet sein für die Lebensvorgänge, die sich darin abspielen sollen: Wohnen, Arbeiten, Lehren und Lernen, Einkaufen, Kultur erleben usw. Zweckmässigkeit und Kostenfragen dürfen dabei nicht die einzigen Kriterien sein; die sozialen Bedürfnisse und das Wohlbefinden der Benutzer/innen müssen bei der Realisierung eines Bauwerks ebenfalls berücksichtigt werden.
Gefragt sind gestalterische und technische Kenntnisse
Ein sicheres Raumempfinden, ein gutes Formvorstellungsvermögen, Sinn für Ästhetik, Talent zu schöpferischem Gestalten, zum Organisieren und Planen, Kunstverständnis und zeichnerische Begabung, Kontaktfähigkeit und Bereitschaft zu Kooperation sind wichtige Voraussetzungen. Neben dem gestalterischen Können brauchen Architektinnen und Architekten auch Einfühlungsvermögen, um die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden richtig zu erfassen, und Durchsetzungsvermögen gegenüber Bauherrschaft, Behörden, Fachleuten und Handwerkern. Auch sollten sie sich gut ausdrücken können, um ihre Anliegen anderen gegenüber überzeugend vertreten zu können.
Erste Anstellung meist in einem spezialisierten Privatbüro
Die meisten Architekten und Architektinnen beginnen ihre Berufstätigkeit als Angestellte in einem privaten Büro. Später werden sie allenfalls Teilhaber/in eines Architekturbüros bzw. eines interdisziplinären Planungsunternehmens oder arbeiten selbstständig mit eigenem Büro. Die meisten dieser Privatbüros sind auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert, z. B. Wohnungsbau, Einfamilienhäuser, Industriebauten, Schulhausbauten, Raumplanung usw.
Während Architektinnen in einem grösseren Architekturbüro mit starker Arbeitsteilung etwa nur Entwürfe von Bauvorhaben realisieren oder ausschliesslich Konstruktions- und bauphysikalische Probleme zu lösen haben oder nur mit Kunden und Behörden verhandeln, müssen sie sich in einem Kleinbetrieb um sämtliche Aspekte kümmern: Sie sind Berater/in der Bauherrschaft in gestalterischen, juristischen und finanziellen Fragen.
Als Architekt beim Baudepartement und in der Raumplanung
Architekten arbeiten auch auf öffentlichen Hochbau- und Planungsämtern, in Baudepartementen und -inspektoraten. Dort projektieren und realisieren sie eher selten Neubauten. Vielmehr bearbeiten sie Baugesuche, klären besondere Baufragen ab, bereiten öffentliche Bauvorhaben vor, führen öffentliche Architekturwettbewerbe durch oder erstellen neue Raumplanungsprogramme.
In der Stadtplanung befassen sich Architektinnen beispielsweise mit Fragen der Wohnqualität in Stadtquartieren und gestalten Fussgängerzonen und Grünanlagen; anderswo planen sie Strassenkorrekturen, um den Verkehrsfluss zu verbessern; sie wirken mit bei der Erstellung oder Überarbeitung von Zonenplänen und Bauverordnungen, verfassen Stellungnahmen und Antworten auf Anfragen aus dem Parlament.
Denkmalpflege, Lehrtätigkeit, Immobilienmanagement
In der Denkmalpflege beschäftigen sich Architektinnen mit der Bestandesaufnahme der historischen Bauten in der Schweiz, erstellen Gutachten und haben darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorschriften betreffend Renovierung und Umbau von unter Denkmalschutz gestellten Bauobjekten eingehalten werden.
Eine Lehrtätigkeit an Hochschulen oder Ingenieurschulen oder Einsätze in Entwicklungsländern sind weitere Berufsmöglichkeiten. In der Bauindustrie und der Immobilienverwaltung oder bei Baugenossenschaften finden sich ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten für Architektinnen und Architekten.
Weitere Berufsmöglichkeiten siehe auch unter:
Bau
Hier finden Sie eine Auswahl von Berufs- und Tätigkeitsbeschreibungen aus dieser Branche, in denen Uni-Absolventinnen und -Absolventen arbeiten.