Journalisten und Journalistinnen wählen Informationen aus, interpretieren sie und schreiben darüber Artikel, Kommentare und Reportagen oder gestalten Radio- und Fernsehbeiträge.
Die Arbeit von Journalisten kann je nach Medium, Unternehmensgrösse und Funktion unterschiedliche Schwerpunkte haben. Grundlegend bei dieser Tätigkeit bleibt jedoch das Recherchieren und Weitergeben von Informationen an ein bestimmtes Publikum bzw. das Erschliessen relevanter Information im Interesse der Öffentlichkeit.
An den täglich stattfindenden Redaktionssitzungen werden die Themen der nächsten Ausgabe besprochen. Die Redaktionsleitung und die Journalistinnen bringen Themen ein, die sich aufgrund aktueller Ereignisse aufdrängen. Danach wird entschieden, wer worüber schreibt. Die Journalistinnen befassen sich mit dem Thema, holen Informationen ein, recherchieren die Zusammenhänge und beginnen - oft unter hohem Zeitdruck - mit dem Schreiben des Artikels bzw. mit der Gestaltung des Radio- oder Fernsehbeitrags. Dabei vergegenwärtigen sie sich stets das Zielpublikum. Sie vermitteln das Thema so, dass es für die Leserinnen verständlich ist.
Neugier, Hartnäckigkeit, überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit und Sprachkompetenz sind Eigenschaften, die gute Journalisten auszeichnen. Sie müssen auf Leute zugehen und auch unangenehme Fragen stellen können, um an Informationen zu gelangen. Wichtige Voraussetzung dafür ist ein grosses Allgemeinwissen und je nach Ressort zusätzlich vertiefte Fachkenntnisse.
Neben dem Verfassen von Artikeln, Reportagen oder Kommentaren gehört das Redigieren von Agenturmeldungen sowie von Texten von Korrespondentinnen oder freien Mitarbeitenden zum Aufgabengebiet von Journalistinnen. Dabei werden die Texte bearbeitet, korrigiert und, wenn nötig, gekürzt.
Journalisten bei Fernsehen oder Radio sind meistens auch für die Beschaffung des Bild- bzw. Tonmaterials zuständig, das sie zusammen mit einem Team vor Ort aufzeichnen. Beim Aufbau von Beiträgen achten sie auf einen hohen Informationsgehalt und eine klare Struktur, bauen einen Spannungsbogen ein und wählen einen geeigneten Einstieg und einen guten Schluss.
Journalistinnen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Sie erfüllen einerseits eine Informationspflicht und müssen andererseits die Information gegenüber der Gesellschaft verantworten. Die berufsethischen Normen des Schweizer Presserates bilden eine wichtige Grundlage für ihre Tätigkeit.
An den täglich stattfindenden Redaktionssitzungen werden die Themen der nächsten Ausgabe besprochen. Die Redaktionsleitung und die Journalistinnen bringen Themen ein, die sich aufgrund aktueller Ereignisse aufdrängen. Danach wird entschieden, wer worüber schreibt. Die Journalistinnen befassen sich mit dem Thema, holen Informationen ein, recherchieren die Zusammenhänge und beginnen - oft unter hohem Zeitdruck - mit dem Schreiben des Artikels bzw. mit der Gestaltung des Radio- oder Fernsehbeitrags. Dabei vergegenwärtigen sie sich stets das Zielpublikum. Sie vermitteln das Thema so, dass es für die Leserinnen verständlich ist.
Neugier, Hartnäckigkeit, überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit und Sprachkompetenz sind Eigenschaften, die gute Journalisten auszeichnen. Sie müssen auf Leute zugehen und auch unangenehme Fragen stellen können, um an Informationen zu gelangen. Wichtige Voraussetzung dafür ist ein grosses Allgemeinwissen und je nach Ressort zusätzlich vertiefte Fachkenntnisse.
Neben dem Verfassen von Artikeln, Reportagen oder Kommentaren gehört das Redigieren von Agenturmeldungen sowie von Texten von Korrespondentinnen oder freien Mitarbeitenden zum Aufgabengebiet von Journalistinnen. Dabei werden die Texte bearbeitet, korrigiert und, wenn nötig, gekürzt.
Journalisten bei Fernsehen oder Radio sind meistens auch für die Beschaffung des Bild- bzw. Tonmaterials zuständig, das sie zusammen mit einem Team vor Ort aufzeichnen. Beim Aufbau von Beiträgen achten sie auf einen hohen Informationsgehalt und eine klare Struktur, bauen einen Spannungsbogen ein und wählen einen geeigneten Einstieg und einen guten Schluss.
Journalistinnen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Sie erfüllen einerseits eine Informationspflicht und müssen andererseits die Information gegenüber der Gesellschaft verantworten. Die berufsethischen Normen des Schweizer Presserates bilden eine wichtige Grundlage für ihre Tätigkeit.



Nach zwei Jahren Berufspraxis können sich Journalist/innen um Aufnahme ins Berufsregister BR (Presseausweis) bewerben.