Nebenbeschäftigung parallel zur Lehre
Ich bin im 2.Lehrjahr. Nun möchte ich gerne in meiner Freizeit als Pizzakurier arbeiten. Brauche ich dafür das Einverständnis meines Chefs?
Mise à jour 11.08.2017
Als lernende Person dürfen Sie jedoch in der Freizeit keine Tätigkeiten ausüben, die den Lehrbetrieb schädigen oder konkurrieren. Zudem gilt gemäss Jugendschutzverordnung für Jugendliche unter 18 Jahren eine Höchstarbeitszeit von maximal 9 Stunden pro Tag.
Angaben zu Rechte und Pflichten finden Sie hier:
Lexikon der Berufsbildung (berufsbildung.ch)
Für weitere Details wenden Sie sich am besten direkt an Ihr kantonales Berufsbildungsamt. Die Adresse finden Sie unter:
adressen.sdbb.ch