Als HR-Fachfrau oder HR-Fachmann verwalten Sie das Personal in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Verwaltung. Sie erledigen Lohnabrechnungen, sind für Sozialversicherungen zuständig und kümmern sich um Einstellung und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Sie können sich auch auf öffentliche Arbeitsvermittlungsdienste oder Personalberatung spezialisieren.
Aufgaben
- administrative Aufgaben im Personalbereich bearbeiten, etwa Lohnzahlungen, Versicherungen, Gesuche für Ferien oder Personaldossiers
- Mitarbeitende motivieren, sich weiterzubilden und Weiterbildungen organisieren
- regelmässige Leistungsbeurteilung der Mitarbeitenden überwachen und Mitarbeitendengespräche führen
- interne Kommunikation verbessern, zum Beispiel den Austausch zwischen Mitarbeitenden und Führungspersonen
- Reglemente und Vorschriften anpassen und dabei Entwicklungen im Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsverträge berücksichtigen
- Kontakte zu Behörden und Berufsverbänden pflegen
- Bedarf an Mitarbeitenden einschätzen, neue Stellen ausschreiben oder Entlassungen planen
- neue Mitarbeitende suchen, das Anforderungsprofil festlegen und die Stellenanzeige schreiben
- Bewerbungsdossiers prüfen, Vorstellungsgespräche führen und Arbeitsverträge abschliessen
- Unternehmen beraten, etwa zu festangestellten oder temporären Mitarbeitenden
- Mitarbeitende suchen, die dem gewünschten Profil entsprechen
- Arbeitsmarkt beobachten und analysieren
- Stellenanzeigen verfassen und veröffentlichen
- eigene Bezahlung gemäss Vertrag berechnen und dem Unternehmen in Rechnung stellen
- Arbeitssuchende, die von regionalen Arbeitsvermittlungszentren betreut werden, wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern
Arbeitsumgebung
Als HR-Fachfrau oder HR-Fachmann arbeiten Sie im Büro. In kleinen Unternehmen sind Sie oft allein für alle Personalfragen zuständig. Die Arbeitszeiten sind regelmässig.
Sie finden Anstellungen in der öffentlichen Verwaltung, in Arbeitsvermittlungsagenturen, regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) und in Unternehmen aller Branchen.
Anforderungen und Interessen
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen
- Verhandlungsgeschick
- Durchsetzungsvermögen
- Einfühlungsvermögen
- Eigeninitiative
- Gepflegte Erscheinung
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontakt zu Menschen haben
- Am Computer arbeiten
- Führen und Verantwortung übernehmen
- Sprachen anwenden
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1-2 Jahre
- Betriebliches Human Resource Management
- Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
- Private Personalvermittlung und -verleih
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, mit Fachrichtung
Weitere Infos
- Human Resources Swiss Exams (HRSE)
Trägerorganisation Weiterbildungen in den Human Resources
- HR Swiss
Berufsverband für Human Resources Management
- Gesetzliche Grundlagen