Komplementärtherapeutin HFP
Komplementärtherapeut HFP
Als Komplementärtherapeutin oder Komplementärtherapeut unterstützen Sie die Genesung von Menschen, die an einem emotionalen oder körperlichen Ungleichgewicht, einem verminderten Wohlbefinden, Leistungsabfall oder einer Krankheit leiden oder sich in der Rehabilitation befinden. Sie wenden dabei ganzheitliche Methoden an, die den Menschen in seiner Gesamtheit berücksichtigen, wie Berührungs-, Bewegungs-, Atem- und Energiearbeit.
Aufgaben
- Klientinnen und Klienten einfühlsam empfangen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen
- Schwierigkeiten, Krankheiten und verschiedenen Probleme erfassen, um eine Anamnese zu erstellen
- Ressourcen und körperorientierte Ansätze identifizieren, um Störungen zu behandeln
- Therapieziele und Therapiepläne entwickeln, um die Selbstregulierungskräfte der Klientinnen und Klienten anzuregen
- die Selbstwahrnehmung und Heilung fördern, um im Alltag neue Sicht- und Handlungsweisen zu ermöglichen
- Bezugspersonen der Klientinnen und Klienten einschliesslich ihrer Partnerinnen und Partner einbeziehen, um die Wirksamkeit der Therapie zu verbessern
- mit anderen Fachleuten sowie Gesundheits-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen zusammenarbeiten
- Praxis durch energiesparende Infrastruktur, Abfallvermeidung, natürliche Produkte usw. umweltfreundlich führen
- Qualität der Dienstleistungen insbesondere durch Zusatzausbildungen sicherstellen und weiterentwickeln
- Klientinnen- und Klientendossiers anlegen und pflegen; darin Beschwerden, Behandlungen und angewandte Therapien sowie deren Verlauf festhalten
- Briefe und Berichte an die verschiedenen Zusatzversicherungen schreiben
- Buchhaltung über die Geschäftstätigkeit führen oder an Fachleute delegieren
Arbeitsumgebung
Als Komplementärtherapeutin oder Komplementärtherapeut arbeiten Sie in einer Praxis. Generell haben Sie regelmässige Arbeitszeiten. Wenn Sie selbstständig sind, können Sie wahlweise auch abends oder an den Wochenenden arbeiten.
Sie sind häufig selbstständig erwerbend, finden aber auch Anstellung in medizinischen Versorgungs- oder Rehabilitationszentren, Spitälern, Kliniken, sozialpädagogischen Einrichtungen oder Unternehmen im Gesundheitswesen. Sie müssen sich ständig weiterbilden, um Ihre Arbeit gemäss den neuesten Erkenntnissen und den aktuellen Rechtsvorschriften Ihres Berufsstandes auszuführen. Wenn Sie sich im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) und/oder bei der Schweizer Stiftung für Komplementärmedizin (ASCA) eintragen lassen, können Sie mit bestimmten Krankenkassen zusammenarbeiten, was Leistungserstattungen durch Zusatzversicherungen vereinfacht.
Anforderungen und Interessen
- Selbstständige Arbeitsweise
- Vertrauen aufbauen können
- Einfühlungsvermögen
- Emotionale Ausgeglichenheit
- Beobachtungsgabe
- Ausgeprägter Tastsinn
- Toleranz und Respekt gegenüber anderen Menschen
- Anderen Menschen helfen und sie pflegen
- Planen, organisieren
- Kontakt zu Menschen haben
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht. Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung des SBFI.