Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2) Natur, Landschaft und Lebensmittel
Aperçu de la formation
- Type de formationBerufsmaturität nach Berufsabschluss, Vorbereitungskurs Passerelle, Vorbereitungskurs Hochschule
- DiplômeBerufsmaturität Berufsmaturität Natur, Landschaft und Lebensmittel
- Langue d'enseignementDeutsch
- Modalité temporelleVollzeit, Teilzeit
- Durée
Vollzeit: 1 Jahr (2 Semester) 5 Schultage pro Woche
Voici à quoi ressemble la formation
Der Lehrgang richtet sich an Lernende aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau sowie der Lebensmittel- und Biotechnologie. Auch Berufe, die naturwissenschaftliche Grundlagen erfordern, profitieren davon. Die Schwerpunktfächer umfassen Biologie, Chemie und Physik.
Admission
In einen Berufsmaturitätslehrgang für gelernte Berufsleute wird aufgenommen, wer über einen gültigen Berufsabschluss verfügt (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis)
Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) werden prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsschule aufgenommen, wenn sie einen EFZ-Notenschnitt von mindestens 5,0 erreichen.
Ist diese Bedingung nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Wichtig: Beachten Sie die Hinweise zu den Anmeldeterminen.
Aufnahmeprüfung
- Es werden die folgenden Fächer geprüft: Deutsch (90 Minuten), Französisch (45 Minuten), Englisch (45 Minuten) und Mathematik (60 Minuten). Der Durchschnitt der Noten in Englisch und Französisch ergibt die Fachnote Fremdsprachen. Die Noten in sämtlichen Fächern und die Fachnote Fremdsprachen werden auf eine halbe Note gerundet.
- Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt der Fachnote Fremdsprachen und den Fachnoten Deutsch und Mathematik wenigstens 4,0 beträgt und nicht mehr als eine Fachnote unter 4 erzielt wurde. Der Durchschnitt der drei Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum einmaligen Eintritt auf Beginn eines der beiden auf die Prüfung folgenden Schuljahre.
Coûts
1'850 CHF
Die Berufsmaturität nach der Lehre ist ein Angebot der beruflichen Grundbildung, weshalb das Schulgeld von den Kantonen übernommen wird. Zahlungspflichtig ist dabei der Kanton, in dem der stipendienrechtliche Wohnsitz liegt. Für den ausserkantonalen Schulbesuch ist ein Gesuch um Kostengutsprache beim Wohnkanton zu stellen.
Weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.