Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Diplôme cantonal
Anwaltskammer des entsprechenden Kantons
- Lieu de formation
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Indépendant d'un lieu
- Langue d'enseignement
-
allemand
- Type de formation
-
Formation continue: cours
- Modalités temporelles
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En emploi
- Thèmes de formation
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Droit
- Swissdoc
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9.623.4.0
Mise à jour 15.11.2024
Description
Description de la formation
Personen, die Rechtssuchende gegen Entgelt vor Gericht vertreten, benötigen in der Schweiz eine behördliche Bewilligung (Anwaltspatent). Die Anforderungen für den Erwerb des Anwaltspatentes sind kantonal geregelt und deshalb unterschiedlich. Auskunft erteilen das Justizdepartement und die Anwaltskammer des Wohnkantons.
Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.
Admission
Conditions d’admission
Der Anwaltsberuf erfordert ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium in Rechtwissenschaften. Danach folgt ein mindestens einjähriges Praktikum bei einem Gericht, einer Behörde oder in einer Anwaltskanzlei (gemäss kantonalen Bestimmungen). Schliesslich muss die Anwaltsprüfung abgelegt werden und es erfolgt der Eintrag ins Anwaltsregister.
Über die genauen Anforderungen informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.
Diplôme
- Diplôme cantonal
Kantonales Patent als Anwältin/Anwalt
Infos pratiques
Lieu / adresse
-
Indépendant d'un lieu
Déroulement temporel
Début des cours
laufend
Modalités temporelles
- En emploi
Langue d’enseignement
- allemand
Remarques
Rechtsgrundlagen für den Anwaltsberuf in der Schweiz sind das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) sowie die kantonalen Anwaltsgesetze.
Institution 1
Anwaltskammer des entsprechenden Kantons
3003 Bern