Passer au titre

Recherche

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Diplôme cantonal

Anwaltskammer des entsprechenden Kantons

Catégories
Lieu de formation

Indépendant d'un lieu

Langue d'enseignement

allemand

Type de formation

Formation continue: cours

Modalités temporelles

En emploi

Thèmes de formation

Droit

Swissdoc

9.623.4.0

Mise à jour 17.11.2021

Description

Description de la formation

Personen, die Rechtssuchende gegen Entgelt vor Gericht vertreten, benötigen in der Schweiz eine behördliche Bewilligung (Anwaltspatent). Die Anforderungen für den Erwerb des Anwaltspatentes sind kantonal geregelt und deshalb unterschiedlich. Auskunft erteilen das Justizdepartement und die Anwaltskammer des Wohnkantons.
Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.

Admission

Conditions d’admission

Der Anwaltsberuf erfordert ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium in Rechtwissenschaften. Danach folgt ein mindestens einjähriges Praktikum bei einem Gericht, einer Behörde oder in einer Anwaltskanzlei (gemäss kantonalen Bestimmungen). Schliesslich muss die Anwaltsprüfung abgelegt werden und es erfolgt der Eintrag ins Anwaltsregister.
Über die genauen Anforderungen informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.

Diplôme

  • Diplôme cantonal

Kantonales Patent als Anwältin/Anwalt

Infos pratiques

Lieu / adresse

  • Indépendant d'un lieu

Déroulement temporel

Début des cours

laufend

Modalités temporelles

  • En emploi

Langue d’enseignement

  • allemand

Remarques

Rechtsgrundlagen für den Anwaltsberuf in der Schweiz sind das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) sowie die kantonalen Anwaltsgesetze.

orientation.ch